Ninjawaffen: Hand- und Fußkrallen

Einer unserer Kunden wollte es genau wissen:

Sie bieten im Bereich "asiatische Waffen" unter "Ninja-Waffen" auch Hand- und Fußkrallen an.
Nach meiner Information sind (waren ??) Hand- und Fusskrallen in Deutschland verboten. Hat sich dies geändert?
Nach dem aktuellen Waffengesetz sind ja mittlerweile auch Wurfsterne verboten. Aus diesem Grund wundert mich dies ...

Sie erhalten über unseren Shop keine verbotenen Waffen und Gegenstände.

Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

"Nach Auffassung des BKA in Wiesbaden handelt es sich bei den "Ninja-Hand-Claws" und den "Ninja-Foot-Spikes" um Hieb und Stoßwaffen im Sinne des § 1 Abs.7 des Waffengesetzes, jedoch nicht um verbotene Gegenstände (Schlagringe) im Sinne des § 37 Abs.1, Nr.6 des WaffG."

Das bedeutet lediglich, dass diese Gegenstände unter das Waffengesetz fallen (da es sich ja um Waffen handelt) - man diese also erst ab 18 Jahren erwerben kann. Da es keine verbotenen Gegenstände sind, sollte es auch keine strafrechtliche Relevanz haben.

Dies war in der Vergangenheit bereits so und aktuell wurde uns bereits durch den Lieferanten bestätigt, dass für diese Gegenstände keinerlei Einschränkungen gelten.

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