Soft-Nunchakus

Echte Nunchakus aus Holz oder Metall verbunden durch eine Kette oder Lederband sind eine sehr gefährliche Waffe und in Deutschland zu Recht verboten. Ein gewirbelter Holzstock kann immerhin eine Aufschlagkraft von 200 kg auf einem Punkt erreichen und zerschmettert damit jeden Knochen.

Alle Nunchakus - auch die Soft-Nunchakus - sind durch Feststellungsbescheid vom Februar 2004 des BKA als verbotene Waffen eingestuft worden. Die aktuelle Rechtslage wird hier dargestellt.

Alte Rechtslage bis 2004:

Viele angebotene Soft-Nunchakus werden den Anforderungen an die Sicherheit (der Einsatz zu Würgezwecken muss unmöglich sein) meist nicht gerecht, da sie zwar die Schlagkräfte erheblich abmildern, jedoch nicht die Gefährlichkeit dieser Waffe beim Einsatz als Würgeholz berücksichtigen. Die von uns vertriebenen Soft-Nunchakus weisen eine Sollbruchstelle auf, um den Vorgaben des Waffengesetzes und der Polizei zu genügen. Das Soft-Nunchaku mit einer Sollbruchstelle (durchbohrter Innenkern) ist keine Waffe sondern ein Sportgerät und daher natürlich nicht verboten.
Uns wurde mehrfach bescheinigt, dass die von uns vertriebenen Nunchakus keine verbotenen Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes sind und zum Übungsbetrieb zugelassen sind.

Weitere Zulassungen und waffenrechtliche Begutachtungen finden Sie weiter unten in diesem Dokument

Die Schnur hat sich gelöst. - Was kann ich tun?

Aufgrund der besonderen in Deutschland geltenden Vorschriften dürfen die Soft-Nunchakus keine allzu stabile Schnurverbindung aufweisen (damit kein Einsatz als Würgeholz möglich ist). Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass sich die Schnurverbindung an einem der Stäbe beim Üben löst. Dies ist kein Schaden am Produkt! Wenn man den Schaumstoff an der Stabspitze etwas zurückschiebt, sieht man ein seitlich eingebohrtes Loch. Dort muß die Schnur wieder durchgeschoben und verknotet werden.

Die Polizei glaubt mir nicht.

Unlängst schrieb ein Kunde: "Ich hätte von Ihnen gerne gewusst, in welchem Paragraphen exakt zu lesen ist, dass Ihre Soft-Nunchakus mit einer Sollbruchstelle in Deutschland zugelassen sind. Ich habe schlechte Erfahrungen insofern gemacht, als das man mir (und auch Freunden) bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht geglaubt hat. Die Beamten sagten einfach, das sie von einer solchen Neuregelung nichts wüssten. Dabei hat es mir auch nicht geholfen, das ich den von Ihnen verfassten Infotext (siehe unten) aus dem Internet gezogen, in Kopie bei mir trug und als Beweis vorzeigte. Aus diesem Grund müsste ich demnächst absolut exakt den betreffenden Gesetzestext nachweisen können."

Wir können hier nur noch einmal betonen - dass die Zulassung von Soft-Nunchakus für Übungszwecke keine gesetzliche Neuregelung darstellt. Diese sind vielmehr bereits seit 1998 zugelassen - nur dass dies bei vielen Ordnungshütern nicht bekannt ist. Diese setzen Nunchaku = Nunchaku und verkennen, dass es Ausnahmen gibt. Es heißt nicht umsonst: Kein Grundsatz ohne Ausnahme! - Aber wollen wir ihnen keine Vorwürfe machen. Auch sie sind nur Menschen und bei der Vielzahl der gesetzlichen Regelungen kann man einfach nicht alles im Kopf haben.

Das Verbot der Nunchakus im Gesetzestext betrifft nicht generell alle Nunchakus, sondern alle Nunchakus, die als "Würgehölzer" eingesetzt werden können. Nebenbei bemerkt spricht das Waffengesetz auch nicht explizit von Nunchakus. Erst in der Verwaltungsanweisung zum Waffengesetz wird von Gegenständen, die "dazu bestimmt sind, durch Würgen die Gesundheit zu beschädigen" gesprochen.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Rheinland-Pfalz (in fast allen Bundesländern wortgleich) bezeichnet die verbotenen Nunchakus als "Geräte, die aus Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, Schnüre, Ketten oder ähnlichem miteinander verbunden sind." Schon hier können Sie erkennen, dass die von uns angebotenen Soft-Nunchakus diese Spezifizierung nicht im Entferntesten erfüllt. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass eine Verwaltungsvorschrift nur eine Dienst-Anweisung für die Verwaltung darstellt und keinen Gesetzes-Rang hat.

Die nachstehenden Links zu 2 Dokumenten sollen im Zweifel bei Ihrer Argumentation gegenüber der Polizei helfen. Sie können sich diese Dokumente gern herunterladen.

Im Folgenden haben wir auch einige waffenrechtliche Begutachtungen der jeweils zuständigen Landesbehörden nebst einer zusammengestellt.

Technischen Beschreibung des Nunchakus:

Aktuelle Rechtslage:

In der Bundesrepublik Deutschland sind alle Arten von Nunchaku verboten (gem. Anlage 2, Abschnitt 1, Ziffer 1.3.8 WaffG). Dies betrifft sowohl den Erwerb, Vertrieb als auch den Besitz.

Gemäß Feststellungsbescheid des BKA vom 5. Februar 2004 (AZ KT21 / ZV 5-5164.02-Z-23/2004) betrifft dieses Verbot auch die sogenannten „Soft-Nunchaku“. Durch die eingelegten Rechtsmittel gegen diesen Feststellungsbescheid ergab sich zunächst eine aufschiebende Wirkung, am 24. April 2006 wurde die Klage gegen den Feststellungsbescheid jedoch abgewiesen (AZ 6 E 1621/04).

Der gemeinnützige Verband "Sport-Nunchaku-Do Deutschland" hatte zum abgewiesenen Feststellungsbescheid des BKA vom 05.02.2004 wie folgt Stellung genommen:

Der Verband Sport Nunchaku Do Deutschland kurz SND ist schon seit mehreren Jahren bemüht, die Sportart Sportnunchaku-Do in Deutschland zu verbreiten. Diese Sportart wurde in den 80er Jahren von Milco Lambrecht in den Niederlanden entwickelt. Seit dem 14. April 1987 gibt es den Niederländischen Nunchaku Verband (SNN - Stichting Nunchaku Nederland ), welcher am 1. Juni 1990 dem Nationalen Olympischen Komitee der Niederlande beitrat. Am 14. März 1996 wurde dann der Dachverband World Nunchaku Association kurz WNA gegründet, dem die SND angeschlossen ist.

Grundlage dieser in den Niederlanden olympischen Sportart ist ein sogenannter ca. 190 gr. schwerer Softnunchaku aus Schaumstoff mit einem Kunststoffkern und einer kurzen Nylonschnur. Das BKA hat nun am 28.02.2004 einen Feststellungsbescheid herausgegeben, der alle Soft- bzw. Sportnunchakus verbieten soll, unabhängig davon, ob diese durch Drosseln die Gesundheit schädigen können oder nicht. Material und Konstruktion wären unerheblich und eine weitergehende Prüfung nicht mehr erforderlich. Gegen diesen Feststellungsbescheid hat Frau Daglind MacGregor Vorsitzende des Verbandes Sport-Nunchaku-Do Deutschland beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Widerspruch eingelegt - Aktenzeichen: 5 E 1621 / 04

Auf Grund des Widerspruchs muss das Gericht erst einmal klären, ob der oben genannte Feststellungsbescheid rechtsgültig ist. Dieser Feststellungsbescheid wirft natürlich viele Fragen auf:

  • Wenn ein Gegenstand die Gesundheit nicht schädigt, ist er dann überhaupt eine Waffe?
  • Was ist denn dann eine Waffe?
  • Wenn es keine Waffe ist, fällt es dann trotzdem unter das Waffengesetz?
  • Ist dann das BKA überhaupt zuständig?
  • Wenn die Materialbeschaffenheit und Konstruktion für eine Waffe unwichtig ist, was denn sonst?
  • Ist ein Nunchaku nur dann ein Nunchaku, wenn auch das Wort Nunchaku draufsteht?
  • Oder sind alle Gegenstände bei denen 2 Stäbe mit eine Schnur, Gummi, Kette oder Ähnlichem verbunden sind ein Nunchaku?
  • Sind dann Wiener Würstchen oder andere Würste, die mit einer Schnur verbunden sind auch eine Waffe? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei nach Meinung des BKA unerheblich.
  • Was ist mit Tauchkerzen, Diabolos und Springseilen? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei unerheblich.
  • Soll jetzt willkürlich entschieden werden, wer gegen das Waffengesetz verstößt und wer nicht?
  • Kann es sein, dass die verantwortlichen BKA Beamten einfach nur über das Ziel hinausschießen?

Wie begründet das BKA diesen Feststellungsbescheid?

Die zuständigen Waffenexperten können nicht eindeutig überprüfen, ab wann eine Schädigung der Gesundheit durch Drosseln vorliegt oder welche messbare Kraft nötig ist. Es gibt dazu zu viele widersprüchliche Sachverständigenaussagen. Und dann sind da ja auch noch die Gutachten der LKA´s aus Bayern, Baden Württemberg, Thüringen, Sachsen, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Nordrhein Westfahlen, die unser Model eines Softnunchaku als Sportgerät einstufen.

Das BKA und deren Beamte sollen aufgrund der bestehenden Gesetze Kriminelle aus dem Verkehr ziehen, aber ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Rechtsprechung ist, mit einem solchen Feststellungsbescheid ehrbare, gesetzestreue Bürger wie z.B. Metzger, Kaufleute und Sportler zu kriminalisieren. Diese und weitere Fragen müssen nun vom Verwaltungsgericht Wiesbaden geklärt werden. Erst wenn das Verwaltungsgericht den Feststellungsbescheid vom BKA für rechtgültig erklärt, kann dieser als Grundlage für ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes dienen.

Durch die eingelegten Rechtsmittel gegen diesen Feststellungsbescheid ergab sich zunächst eine aufschiebende Wirkung, am 24. April 2006 wurde die Klage gegen den Feststellungsbescheid jedoch abgewiesen (AZ 6 E 1621/04).

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