Zahlungsverzug und Mahnwesen


Fälligkeit

Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsziel räumen wir grundsätzlich nicht ein.

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Verzugszinsen

Ab dem 30. Tag nach Fälligkeit (Rechnungsdatum) ist Budoten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Budoten nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Budoten berechtigt, diesen geltend zu machen. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Schriftliche Mahnungen werden grundsätzlich nur kostenpflichtig versendet.

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Reihenfolge der Tilgung bei Zahlung

Zahlungseingänge nach Mahnungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verbucht (§ 367 Abs. 1 BGB).

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Mahnverfahren, Inkassoverfahren

Kommt der Käufer trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so wird sich Budoten einen Dritten (Anwaltskanzlei, Inkasso-Dienstleister) mit dem Einzug der Forderung beauftragen. Zugleich kann Budoten einen Eintrag bei der Schufa beantragen. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten sind durch den sich im Verzug befindlichen Käufer zu tragen.

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Kann ich auch in Raten zahlen?

In Ausnahmefällen können wir auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Teilen Sie uns bitte mit, in wievielen Raten Sie die Schuld begleichen wollen / können oder alternativ wieviel Sie monatlich auf die Schuld zahlen können. Sie werden von uns dann innerhalb weniger Tage weitere Nachricht erhalten.

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Strafanzeige bei Betrugsverdacht

Bei Betrugsverdacht wird Budoten in jedem Fall Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass Betrug kein Antragsdelikt ist. Nach Anzeigenerstattung ist selbst nach erfolgter vollständiger Begleichung der Schuld kein Rückziehen der Anzeige mehr möglich. Der zuständige Staatsanwalt ist Herr des Verfahrens und entscheidet über die Fortführung des Verfahrens. Seine Entscheidung wird davon abhängen, ob er im Einzelfall ein öffentliches Interesse bejaht. Das bedeutet, ob der Staatsanwalt es für nötig hält, dem Strafdelikt (hier Betrug / Betrugsversuch) trotzdem nachzugehen zum Schutze und im Interesse der Öffentlichkeit.

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Ich habe bereits gezahlt - Warum senden Sie mir trotzdem ein Mahnung?

Wenn Sie schon gezahlt haben, dann sollten Sie sich umgehend bei uns melden, damit wir den Eingang Ihrer Zahlung prüfen können. Möglicherweise konnte Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden oder hat uns - aus welchen Gründen auch immer - nicht erreicht. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir die Angelegenheit schnellstmöglich klären.

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Ich habe per Nachnahme bezahlt - Was soll jetzt die Mahnung?

Normalerweise sollten Sie, wenn alles ordnungsgemäß gelaufen ist, keine Mahnung erhalten. Wenn Sie dennoch eine Mahnung erhalten, so bedeutet dies, dass wir bisher noch keinen Geldeingang auf unsere Forderung erhalten haben. Dies kann daran liegen, dass es Probleme bei der Geldübermittlung gegeben hat oder aber der Nachnahmebetrag durch den Zusteller nicht erhoben wurde. Sollten Sie den angemahnten Betrag ordnungsgemäß entrichtet haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, um die Angelegenheit zu klären.

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Rückbelastung nach Bankeinzug

Wenn unser Konto wegen nicht ausreichender Deckung auf Ihrem Konto, Widerspruch gegen den Bankeinzug oder aus sonstigen Gründen rückbelastet wird, werden wir Ihnen alle entstandenen Auslagen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Rücksendung der Ware nicht automatisch auch einen Widerspruch gegen die Bankbelastung Ihres Kontos rechtfertigt. Wir können Ihnen die Ware natürlich erst gutschreiben, wenn diese bei uns eingegangen ist und geprüft wurde. Überweisungen erfolgen im Regelfall innerhalb einer Woche nach Eingang der Rücksendung bei uns. Der Gesetzgeber räumt uns hierzu übrigens eine Frist von bis zu 30 Tagen ein. Ein Widerspruch wäre im Fall einer Warenrücksendung zudem ein Verstoß gegen die nachvertragliche Schadensminderungspflicht. Wir werden daher in jedem Fall die entstehenden Kosten wie auch in allen übrigen Fällen berechnen.

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Gesetzesauszüge

§ 286 BGB Verzug des Schuldners

(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

  1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
  2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
  3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.

§ 288 BGB Verzugszinsen

(1) Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.

(4) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

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