Waffen-Erwerbsschein für Kunden aus der Schweiz

Die Mehrzahl der bei uns angebotenen Waffen ist erst ab 18 Jahren erhältlich. Alle bei uns erhältlichen Waffen sind in Deutschland frei verkäuflich; ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte sind nicht erforderlich. Alle bei uns erhältlichen Waffen sind nahezu ausnahmslos auch in der Schweiz erlaubt.

Wer eine unter das neue Waffengesetz fallende Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Messer. Das entsprechende Gesuch für die Ausstellung des Waffenerwerbsscheins kann über die eidgenössische Bundespolizei bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen der Einwohnerkontrolle eingereicht werden:

  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als drei Monate)  

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identiätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises 

  • Für Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz, eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.

Die Gebühr für den Waffenerwerbsschein beträgt ca. 50 SFr.

Weitere Information können ausserdem der Homepage des Bundesamtes für Polizei und der kantonalen Verordnung zum Waffengesetz entnommen werden. Auch auf Wikipedia finden Sie weitere Informationen zum Waffenrecht in der Schweiz, dass als eines der liberalsten der Welt gilt.

Wir sind unabhängig hiervon nach deutschem Recht gesetzlich verpflichtet, beim Verkauf von Waffen einen Altersnachweis einzufordern. Durch das im Frühjahr 2003 verschärfte deutsche Jugendschutzgesetz sind auch für den Erwerb bestimmter Videos Altersfreigaben zu beachten, weshalb auch hier die Erbringung eines Altersnachweises bei Erwerb erforderlich sein kann.

Bitte beachten Sie, dass die Ware grundsätzlich erst nach Eingang des Altersnachweises versendet wird.

Sie können den Altersnachweis erbringen durch: 

  • die Übersendung einer Kopie eines Personal-Dokuments wie z.B. Personalausweis, Identitätskarte, Führerschein, Reisepass oder eines sonstigen Personaldokuments (z.B. Geburtsurkunde)

Die Kopie Ihres Personal-Dokuments können Sie uns zusenden per Fax an +49-3533-4890585
(bitte stellen Sie Ihr Fax-Gerät auf "Foto-Modus" bzw. "Fein-Modus" um, damit Ihr Fax auch lesbar übertragen wird)

oder

als Anhang zu einer Email (möglichst als JPG-Datei) an: info@budoten.com

Um eine JPG-Datei zu erstellen können Sie das Personal-Dokument mit einem Scanner einlesen oder mit einer Digitalkamera oder dem Handy abfotografieren.

Sie können uns die Kopie / das Foto aber auch per Post zusenden:
Budoten Limited
Lindenweg 5
D-04910 Elsterwerda

Der Altersnachweis kann auch erbracht werden durch:

  • einen amtlichen Altersnachweis. Hierbei wird das vorgelegte Personal-Dokument (Geburtsurkunde, Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder eine andere geeignete sonstige Bescheinigung) durch die Behörde (z.B. die Stadt / Gemeinde, Notar) beglaubigt. Für gewöhnlich fallen hierbei auch Gebühren an, die Ihnen direkt von der ausstellenden Behörde in Rechnung gestellt werden. Pfarreien können gleichfalls einen Altersnachweis beglaubigen und verlangen hierbei meist keine Gebühren.

Weitere Informationen

Service

(+49) 03533 519510

Mo-Do 8:30-14:30 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr

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