Zölle und andere Einfuhrabgaben

In den Zollformularen für Pakete in Länder außerhalb der EU wird der Wert der in der Lieferung enthaltenen Artikel nach Produkttyp aufgeführt.

Wenn es sich bei der Bestellung um ein Geschenk handelt, wird das Paket mit dem Hinweis "Geschenk" versehen.

Zoll- oder Einfuhrgebühren (Vorweisungstaxe) werden erhoben, sobald das Paket Ihr Land erreicht hat. Gebühren für die Zollfreigabe gehen zu Ihren Lasten; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren und können Ihre Höhe auch nicht vorhersagen. Die Zollbestimmungen variieren von Land zu Land beträchtlich. Wenn Sie nähere Informationen darüber wünschen, setzen Sie sich am Besten mit Ihrem örtlichen Zollamt in Verbindung.

Sollten nicht alle Artikel sofort lieferbar sein, werden wir diese in ausgewählten Fällen separat nachsenden. Um die anfallenden Gebühren, Zölle und Einfuhrabgaben zu reduzieren empfiehlt es sich u.U. die Waren in einer Sendung zu schicken. Dies wiederum ist allerdings im schlimmsten Fall mit einer entsprechenden Verzögerung der gesamten Lieferung verbunden.

Schweizer Zollbestimmungen und Mehrwertsteuer

Zollbestimmungen für Privatpersonen im Postverkehr

Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet die dafür anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei Auslieferung der Sendung erhoben.

Nähere Details finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Beschränkungen gelten u.U. beim Erwerb von Waffen. Viele unserer Messer können Sie zwar auch in der Schweiz völlig legal erwerben, aber Sie benötigen einen Waffen-Erwerbsschein.

Einfuhrsteuer (Schweizer Mehrwertsteuer) und Geringfügigkeitsgrenze
Die bei Budoten gekauften Artikel unterliegen der Einfuhrsteuer. Diese wird jedoch nur dann erhoben, wenn der Steuerbetrag mindestens 5 SFr beträgt (Geringfügigkeitsgrenze).
Die aktuellen Steuersätze finden Sie auf den Webseiten der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Postvorweisungstaxe von 10 SFr
Sobald der Steuerbetrag 5 SFr übersteigt, entsteht eine abgabenpflichtige Sendung. Zu den Einfuhrabgaben kommt in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr der Schweizer Post, die so genannte "Postvorweisungstaxe" in Höhe von (zurzeit) pauschal 10 SFr hinzu. Diese Postvorweisungstaxe unterliegt ebenfalls der Mehrwertsteuer. Sie wird in der Regel pro Paket erhoben.

Praxis-Beispiele

Für reine Buchlieferungen gilt ein reduzierter Steuersatz von derzeit 2,4 % vom Warenwert zuzüglich Transport und Postvorweisungstaxe.
Rechnungswert: EUR 130 Errechneter Steuerbetrag: 3,12 EUR (unter 5 SFr) steuerfrei - Hier wird keine Steuer erhoben.
Rechnungswert: EUR 150 Errechneter Steuerbetrag: 3,60 EUR (über 5 SFr) steuerpflichtig - Hier werden Steuer und die Postvorweisungstaxe von zurzeit 10 SFr erhoben.

Bei Lieferung anderer Waren gilt der normale Steuersatz von derzeit 7,6 % vom Warenwert zuzüglich Transport und Postvorweisungstaxe.
Rechnungswert: EUR 40 Errechneter Steuerbetrag: 3,04 EUR (unter 5 SFr) steuerfrei - Hier wird keine Steuer erhoben.
Rechnungswert: EUR 50 Errechneter Steuerbetrag: 3,80 EUR (über 5 SFr) steuerpflichtig - Hier werden Steuer und die Postvorweisungstaxe von zurzeit 10 SFr erhoben.

Bei gemischten Lieferungen (Bücher + andere Waren)
Für Lieferungen, die Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen enthalten (z.B. Bücher und Musik), gilt jeweils der dem Produkt zugeordnete Steuersatz.

Wichtiger Hinweis:
Diese Erläuterungen sind eine unverbindliche Service-Information. Bei Detailfragen in Zoll- und Steuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Schweizer Behörden.

Service

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