Umtausch / Mehrere Größen zum Probieren / Kauf auf Probe

Immer wieder erreichen uns Kundenanfragen, wenn es um die Frage geht - welche Größe bestellt werden soll, ob eine nicht passende Größe umgetauscht werden kann... - was ist, wenn die Verpackung beschädigt wurde, ob ein Umtausch möglich ist.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Durch das dem Verbraucher eingeräumte Widerrufsrecht soll gerade der Nachteil ausgeglichen werden, der Kunden dadurch entsteht, dass diese die Waren nicht vor Ort anprobieren und anschauen können.

Mehrere Größen zum Probieren / Kauf auf Probe

Wenn große Unsicherheiten in Bezug auf die Größe bestehen, können natürlich auch 2 Größen bestellt werden. Schicken Sie dann die Größe zurück, die nicht passt. Kampfsportanzüge sind meist großzügig geschnitten, da diese nach dem ersten Waschen etwas Einlaufen. Auch Trainingsschuhe können meist eine Nummer kleiner gekauft werden, da beim Training meist keine weitere Fußbekleidung hinzukommt (Socken etc.) und die "normalen" Größen dadurch meist zu großzügig ausfallen.

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Was ist, wenn die Verpackung beschädigt wurde?

Das gesetzliche Widerrufsrecht entfällt nicht, wenn die Verpackung beschädigt wurde (ausgenommen Fälle des § 312d Abs. 4 BGB*). Allerdings kann eine beschädigte Verpackung eine Minderung des Erstattungsbetrages rechtfertigen. Die Verpackung ist Bestandteil des Produktes. Bei beschädigter oder fehlender Verpackung kann die Ware nicht mehr als "neuwertig" verkauft werden. Dies schränkt Ihr Prüfrecht jedoch keineswegs ein. Achten Sie jedoch bei Öffnen der Verpackung darauf, dass diese sorgsam geöffnet wird und bei Bedarf wieder verwendet werden kann.

Insbesondere darf die Produkt-Verpackung nicht als Versandverpackung verwendet werden. Unabhängig davon, dass damit der Wert der Ware gemindert wird, ist die Produktverpackung selbst meist nicht ausreichend, um die Ware hinreichend vor Transportschäden zu schützen.

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Was ist mit den Kosten der Hinsendung (Versandkosten)?

Bei Ihrer Bestellung schließen Sie mit uns 2 Verträge ab:

- einen Kaufvertrag über die bestellte Ware und
- einen Versandvertrag über die Zusendung der bestellten Ware.

Senden Sie die gesamte Lieferung wieder zurück und wird der Kaufvertrag im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen, so erstatten wir dem Verbraucher neben dem Warenwert auch die bei Lieferung in Rechnung gestellten Hinsendekosten. Der Widerruf des Kaufvertrags gilt in diesem Fall auch für den Versandvertrag.

Wenn Sie den Kaufvertrag nur teilweise widerrufen oder nicht als Verbraucher bestellt haben, bleibt der Versandvertrag unberührt.

Wünschen Sie einen bestimmten Artikel einer größeren Lieferung in einer anderen Größe, so fallen hierfür bei erneutem Versand auch neue Versandkosten an, die entsprechend berechnet werden. Hierbei sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir die tatsächlich entstehenden Kosten für den Versand nur anteilig weiterberechnen.

Da es hin und wieder zu Fragen kommt, sei dieser Punkt anhand eines Beispiels nochmals verdeutlicht:

Der wesentliche Unterschied zwischen dem stationären Handel und dem Versandhandel besteht darin, dass der Käufer im Fernabsatz die Waren nicht vor dem Kauf begutachten kann wie dies im Ladengeschäft möglich wäre. Aus diesem Grund wurde dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt, welches eben jenen Nachteil ausgleichen soll. Der Verbraucher erhält damit die Möglichkeit, die Waren - so wie im stationären Handel auch - zu begutachten und sich dann endgültig zu entscheiden, ob er die Waren haben möchte oder nicht. In letzterem Fall kann er von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Waren zurücksenden.

Kostenseitig betrachtet stellt sich die Frage, welche Kosten dem Verbraucher im stationären Handel für die Begutachtung der Waren entstehen. Dies sind die Kosten für das Aufsuchen des Geschäfts (also die Fahrtkosten). Das Äquivalent zu den Fahrtkosten des Kunden zum Ladengeschäft sind im Versandhandel die Kosten der Lieferung zur Wohnung des Bestellers (= Versandkosten). Im Fernabsatz besteht die Besonderheit darin, dass der Verbraucher diese Kosten beim Widerruf des Kaufvertrags ebenso erstattet erhält wie den Wert der Ware. Einzige Ausnahme stellen Sonderzuschläge für besondere Versendungsformen (z.B. Express-Zuschläge usw.) dar, die der Händler nicht erstatten muss.

Der Gesetzgeber wollte damit dem besonderen Schutzinteresse des Verbrauchers Vorrang einräumen. Daher hat er bestimmt, dass der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrecht mit keinen zusätzlichen Kosten belastet werden darf. Auf diese Weise sollte sichergestellt werden, dass der Verbraucher nicht durch etwaige Kosten oder Strafzahlungen von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht abgehalten wird. Der Europäische Gerichtshof hat dies in seinem Urteil noch einmal unterstrichen.

In Bezug auf die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufrechts gilt, dass die Kosten der Rücksendung vom Kunden selbst zu tragen sind.

Rücksendekosten beim Widerrufsrecht / Rückgaberecht nach altem Recht bis 13.06.2014

Für Bestellungen vor dem 13.06.2014 konnte in Deutschland vertraglich vereinbart werden, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechts zu tragen hat, wenn der Wert der zurückzusendenden Ware 40 Euro nicht übersteigt. Diese Kostentragungspflicht war jedoch bei Vereinbarung eines Rückgaberechts nicht möglich; sie galt nur bei Vereinbarung des Widerrufrechts, welches auch bei Budoten zur Anwendung kam. Für Finnland gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland; in allen anderen Ländern der Europäischen Union musste der Verbraucher die Kosten der Rücksendung stets selbst tragen. Weitere Informationen

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Was muss ich tun, wenn ich etwas umtauschen möchte?

Ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht und der Abwicklung der Warenrücksendung finden Sie in diesem Dokument: Unsere Rücknahmegarantie nach dem Widerrufsrecht

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