Gewährleistung, Garantie, Kulanz, Umtausch

Auszug aus den AGB (§ 10)

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt für neue Waren 24 Monate, in allen anderen Fällen 12 Monate. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler möglichst umgehend uns gegenüber. Bei Transportschäden ist der Schaden zusätzlich dem Zustelldienst zu melden. Über offensichtliche Schäden ist ein Schadensprotokoll aufnehmen zu lassen. Für Verbraucher hat die Versäumung dieser Rüge für die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.

Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne dieser AGB sind, sind verpflichtet, angelieferte Waren unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB).

nach oben


Die Schuldrechtsmodernisierung

Am 1.1.2002 wurde durch die Änderung des BGB eine Schuldrechtmodernisierung durchgeführt.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, der klar im BGB geregelt ist. Für den Handel bedeutet dies, das er statt wie vorher 6 Monate nun gegenüber dem Verbraucher für die verkaufte Ware 24 Monate zur Gewährleistung verpflichtet ist. Die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers setzen voraus, dass beim sogenannten Gefahrenübergang (meist Übergabe der Ware) der Mangel schon vorlag. Nach Ablauf von 6 Monaten muss der Verbraucher den Beweis hierfür antreten.

Nur bei gebrauchten Produkten kann die Gewährleistung auf 12 Monate gekürzt werden.

nach oben


Garantie

...ist ein Versprechen des Herstellers oder des Importeurs, manchmal auch des Händlers, für während der Garantiezeit auftretende Mängel einzustehen. Bei der Garantie handelt es sich eigentlich um ein Werbeinstrument, das der Hersteller gestalten kann, wie er will – er bestimmt die Dauer und die Bedingungen. Daher ist es wichtig, sich die Garantiebedingungen genau durchzulesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Garantie ist grundsätzlich ein zusätzliches, freiwilliges Versprechen. Eine Garantie wird vom Hersteller oder vom Händler gegeben und geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Sie kann jedoch nach den Vorstellungen des Herstellers /Händlers eingeschränkt werden. (Keine Übernahme von Transportkosten oder Arbeitslohn usw.).

nach oben


Erweiterte Haftung durch den Händler

Nach dem neuen Schuldrecht ist ein gekaufter Gegenstand nicht nur dann mangelhaft, wenn er einen sogenannten "Sachmangel" hat und die vereinbarte Beschaffenheit nicht stimmt. (z.B. Fehlfunktion, falsche Farbe, Materialfehler, zugesicherte Eigenschaft fehlt).

Der Händler haftet auch für fehlerhafte Werbeaussagen der Hersteller. Kauft ein Kunde auf Grund einer Herstellerwerbung ein Produkt und die getroffenen Aussagen treffen nicht zu, kann der Kunde die Ware zurückgeben. Auch eine fehlende oder fehlerhafte Bedienungsanleitung kann als Sachmangel gewertet werden.

nach oben


Welche Rechte kann der Kunde einfordern?

Nach dem neuen Schuldrecht gibt es folgende Gewährleistungsansprüche:

Da der Käufer ein Anrecht auf eine mangelfreie Sache hat, kann er frei wählen ob er eine Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder eine Neulieferung verlangt.

Der Händler kann jedoch die Wahl des Kunden einschränken, wenn die eine Möglichkeit nur mit unverhältnismässig hohen Kosten zu realisieren oder nicht möglich ist (z.B. Unikate).

Diese Regelung lässt sicher einen großen Spielraum für Diskussionen zwischen Händlern und Kunden. Wir werden in einem solchen Fall immer versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei werden wir natürlich das Bedürfnis des Kunden nach der Nutzung des gekauften Produktes genauso berücksichtigen, wie die Kostensituation für uns als Händler.

Erst wenn die Nachbesserung oder der Umtausch der mangelhaften Ware nicht möglich ist, hat der Kunde die Möglichkeit zur Wandlung oder zur Minderung und im schlimmsten Fall sogar auf Schadenersatz.

nach oben


Kulanz

Unter Kulanz verstehen die meisten "Ich habe zwar kein Recht auf meine Forderung, aber trage du doch mal die Folgen/Kosten." Dass der Kunde kein Recht auf den Umtausch mangelfreier Ware hat, dürfte zwischenzeitlich durch entsprechende Berichte in den Medien hinreichend bekannt geworden sein.

Über Kulanzanträge entscheiden wir grundsätzlich im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände.

nach oben


Umtausch

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Waren an uns retournieren und hierfür einen Ersatzartikel bestellen. Wir nehmen diesen Ersatzartikel dann grundsätzlich als Neubestellung auf, die entsprechend unseren AGB bearbeitet wird - natürlich mit dem vollen und uneingeschränktem Widerrufsrecht.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Umtausch.

nach oben


Rückgriffsrecht auf den Hersteller

Der Gesetzgeber aber ein Einsehen mit dem Handel. Da dieser in vielen Fällen die Fehler ja nicht produziert hat, hat der Händler ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Hersteller. Dieser muss dem Händler die entstandenen Kosten erstatten oder die Ware ersetzen.

nach oben


Einbezug der Hersteller / Lieferanten in die Reklamationsbearbeitung

Wir sind bemüht, die Hersteller und Lieferanten in die rasche, sorgfältige und kulante Mängelbearbeitung einzubinden. Wir sind bemüht Preisschwellen zu finden, bis zu denen ein Hin- und Herschicken der mangelhaften Ware nicht sinnvoll ist. In diesem Fall können wir die mangelhafte Ware austauschen und der Kunde bekommt kostenlosen Ersatz.

Allerdings bleibt uns die Hoffnung, dass im Fachhandel nur Produkte verkauft werden, die von so guter Qualität sind, das weder unsere Kunden, noch unsere Lieferanten, noch wir selbst uns allzu oft mit den Problemen einer mangelhaften Ware auseinandersetzen müssen.

nach oben

Service

(+49) 03533 519510

Mo-Do 8:30-14:30 Uhr
Fr 8:30-12:00 Uhr

(+49) 03533 4890585 info@budoten.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Datenschutz & Sicherheit | Impressum Copyright © 2005-2024 Budoten Ltd. Alle Rechte vorbehalten.