Unser Waffenangebot und die Rechtslage
Immer wieder erreichen uns besorgte Mails von Kunden in Bezug auf die Rechtslage in Hinblick auf unser Waffenangebot. So wird unter anderem gefragt, ob die Waffen erworben werden dürfen, ob ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte oder sonstige Erlaubnisse vorliegen müssen.
Hierzu ist folgendes zu sagen:
Alle bei uns erhältlichen Waffen sind in Deutschland für den Vertrieb, Erwerb und Besitz zugelassen. Verbotene Waffen werden nicht ausgeliefert. Diese sind über uns auch nicht erhältlich.
Mehrheitlich sind die angebotenen Metallwaffen erst ab 18 Jahren erhältlich. Wir sind gesetzlich verpflichtet, einen Altersnachweis bei der Bestellung einzufordern. Waffen die erst ab 21 Jahren oder noch später erworben werden dürfen, führen wir nicht in unserem Angebot.
Waffen dürfen grundsätzlich in der Öffentlichkeit nicht geführt (= zur Benutzung bereitgehalten) werden - es sei denn Sie haben eine entsprechende polizeiliche Erlaubnis. Der Transport (in der verschlossenen Tasche) ist anders zu sehen. Hiergegen ist nichts einzuwenden. Der Gesetzgeber verlangt, dass Schwerter und andere Waffen nicht einsatzbereit mitgeführt werden. Nicht einsatzbereit sind Waffen, wenn sie sich richtig verpackt (Schwerter z.B. in einer Schwerthülle; Schusswaffen in einer verschlossenen Aktentasche) befinden.
Ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte ist für gewöhnlich nicht
erforderlich. Bei Ungewissheit empfehlen wir, sich zur Sicherheit mit der örtlich
zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen, da in den einzelnen
Bundesländern z.T. besondere Bestimmungen gelten. Insbesondere das Bundesland
Berlin ist für sein sehr scharfes Waffenrecht bekannt.